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Hinterlegung

Ein Design gilt als hinterlegt, wenn beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (Institut) ein Eintragungsgesuch eingereicht wird. Das Gesuch muss einen Antrag auf Eintragung sowie eine zur Reproduktion geeignete Abbildung enthalten (Art. 19 Abs. 1 DesG). Zudem steht dem Hinterleger die Möglichkeit zu, das Design gegen Entrichtung einer Gebühr mit höchstens 100 Wörtern zu beschreiben. Mehrere Designs, die derselben Klasse für gewerbliche Muster und Modelle angehören, können als kostengünstige Sammelhinterlegung angemeldet werden (Art. 20 DesG).

Die Hinterlegung des Designs begründet die Vermutung der Neuheit und der Eigenart sowie der Berechtigung zur Hinterlegung (Art. 21 DesG). Die Vermutung kann jedoch durch einen Dritten jederzeit auf dem Prozessweg widerlegt werden.

Prüfungsverfahren

Tritt das IGE auf das Hinterlegungsgesuch ein, prüft das Institut, ob einer der in Art. 4 DesG erwähnten Ausschlussgründe vorliegt (kein Design gemäss Definition, Design verstösst gegen die öffentliche Ordnung etc.). Nicht geprüft wird, ob das Design die Schutzvoraussetzungen der Neuheit und Eigenart erfüllt oder die Merkmale des Designs ausschliesslich technisch bedingt sind.

Priorität

Wie das Markenrecht, folgt das Desingrecht dem Grundsatz der Hinterlegungspriorität.

Eintragung und Veröffentlichung

Ein nach den gesetzlichen Vorschriften hinterlegtes Design wird in das Designregister eingetragen und verleiht damit dem Inhaber die vollen Schutzrechte. Als Ersatz für die versiegelte Hinterlegung bietet das Designgesetz in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht die Möglichkeit, im Eintragungsverfahren zu beantragen, dass die Veröffentlichung um höchstens 30 Monate aufgeschoben wird (Art. 26 Abs. 1 DesG). Das Institut hält in diesem Fall das hinterlegte Design bis zum Ablauf der Aufschubsfrist oder bis zum Begehren des Hinterlegers um sofortige Veröffentlichung geheim (Art. 26 Abs. 3 DesG).

Abgrenzungsvereinbarung Abmahnung Abmahnung Designverletzung Anmeldung (national, international) Anmeldung eines Designs (Anmeldeverfahren) Anwalt Anwälte Anwaltskanzlei Anwendbares Recht Aufschub der Veröffentlichung Beanstandung Berner Übereinkunft Beschreibung des Designs Computerprogramme (Designschutz) Dauer des Designschutzes Design Design (Begriff) Design anmelden in der Schweiz Design Recht Schweiz Designanmeldung in der Schweiz Designanmeldung Schweiz Designgesetz Designrecht Designregister Designschutz Designverletzung Eigenart (Schutzvoraussetzungen) Einfache Lizenz Einstweiliger Rechtsschutz Eintragung des Designs im Register Eintragungsgesuch Erschöpfung Exklusivlizenz Fehler in der Designanmeldung Feststellungsklage Freie Designs Gebrauch Gebrauchs- und Geschmacksmuster Gebrauchslizenz Gebühren Geheimhaltung der Anmeldung (Aufschub der Veröffentlichung) Gemeingut Gerichtsstand Gerichtsstand Verletzungsklagen Gesamteindruck Gesetz Gewerbliche Herstellung Gewerbliche Schutzrechte in der Schweiz Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz Gewinnherausgabe Haager Abkommen Haftung Hinterlegung eines Designs Hinterlegungsgebühr Hinterlegungsprinzip Hinterlegungspriorität IGE Immaterialgüterrecht Immaterialgüterrechte Institut für geistiges Eigentum Internationale Hinterlegung (Haager Musterabkommen, HMA) Internationale Registrierungen (EU-Geschmacksmuster) Inverkehrbringen Kartellrecht Klageberechtigung Klassifikation (Locarno) Lizenz Lizenzvertrag Locarno Klassifikation Londoner Fassung des HMA Marke Markenanmeldung in der Schweiz Markenanmeldung Schweiz Merkmale des Design Mitbenutzungsrecht Mittelbare Designverletzung Modell Muster Muster und Modellrecht Mustervertrag Neuheit Nicht eingetragene Designs Nichtangriffsklausel Nichtigkeit Nichtigkeit (Nichtigkeitsgründe) Oberflächenstruktur Obligationenrecht Optischer Vergleich Parallelimport Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) Patent Patentanmeldung in der Schweiz Patentanwalt Patentanwälte Patentrecht Priorität Prioritätsbeleg Prioritätserklärung Prioritätsfrist Private Benützung Prüfungsverfahren Recherche (international, national) Recherchenbericht Recht auf das Design Rechtsanwalt Rechtsanwälte Rechtsmittel Rechtsübergang (Übertragung, Übertragungsvereinbarung) Registereintrag Registrierung Royality Royalties (Tantieme Tantiemen) Sammelhinterlegung Schadenersatz Schonfrist Schutzbereich Schutzdauer Schutzfähigkeit Schutzrecht Schweiz Schutzrechtsvermerk Schutzrechtsverwarnung Schutzrechtsvollmacht Schutzvermerk Stand des Designs Strafrechtlicher Rechtsschutz (Design, Strafrecht, Busse, Gefängnis, Gewerbsmässigkeit, Warenfälschung) Strafrechtlicher Schutz Stufenklage Technische Funktion (Nützlichkeit) Teilnahme an Designverletzung TRIPS Übertragung (Designrecht, Designgesetz, Designanmeldung) Unlauterer Wettbewerb Unterlassungsklage Urheberrecht Verlängerung Verletzung des Design Veröffentlichung Verschiebung der Veröffentlichung Vertreter (Bevollmächtigter) Verwarnung Verwirkung Vorsorgliche Massnahmen Weiterbenützungsrecht Wettbewerbsrecht (UWG, Kartellrecht) WIPO Wirkung des Designrechts Zivilklagen (Klage, Prozess) Zollbehörden Zuständigkeit Zwangsvollstreckung (Schuldbetreibung Konkurs Betreibung SchKG) Spezialist im Markenrecht, Spezialist im Designrecht, Spezialist im Patentrecht, Spezialist im Urheberrecht, Spezialist ICT Recht

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